Angeln in den Gewässern
der Inseln Rügen, Ummanz, Hiddensee
Die Gewässer
der
Insel Rügen und
Ummanz
gehören zu den fischreichsten in ganz Deutschland. Dazu zählen hauptsächlich
der
Große und
Kleine Jasmunder Bodden,
Kubitzer Bodden
und die Brackgewässer, die sich rund um die Insel in den Buchten befinden.
Die Verbindung zu der Ostsee und damit der regelmäßige Wasseraustausch sorgt
für ausreichend Sauerstoff und Pflanzenbildung. Somit sind die
Nahrungsgrundlagen und ideale Laichgründe für viele Fischarten vorhanden.
Obere Fischereibehörde MV
Postfach 141030,
18021 Rostock,
Tel.: 0381/40 51 80
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Außenstellen des
Landesamtes für Fischerei:
18439 Stralsund, Querkanal 6, Tel.: (0 38 31) 29 32
62
Außenstelle Breege, Sitz Wiek, 18556 Wiek, Hauptstr.
30,
Tel.: (03 83 91) 2 38
18546 Sassnitz Hafenstraße 12f, Tel.: (03 83 92) 3
50 49
18581 Lauterbach, Chausseestraße 15, Tel.: (03 83
01) 4 68 |
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Weiterhin sollten Sie die Bestimmungen und Verhaltensregeln für das Angeln
im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft einhalten. Auch die
Nationalparkverwaltung hat hierfür zusammenfassend ein Faltblatt
zusammengestellt:
„Angeln im Nationalpark"
, welches bei der Nationalparkverwaltung
angefordert werden kann.
In
zahlreiche Gebieten gibt es Befahrensregeln für Sport- und
Angelboote. So sind einige Gebiete für Boote ganz gesperrt, in anderen
gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Generell sollte sich ein Jeder zum Ziel
machen, die Umwelt
zu schützen und zu schonen. Das Boot muss während des Angelns
verankert sein und ein Ankerball gesetzt werden. Das Schleppangeln ist nicht
erlaubt. Der Sportbootführerschein See ist ab 6 PS notwendig und immer
mitzuführen.
Grundsätzlich gilt für das
Ausüben von Fischfang in den Gewässern der Insel Rügen und den deutschen
Küstengewässern der Ostsee die Pflicht des Sachkundenachweises Fischfang (Fischereischein)
Mecklenburg-Vorpommern. Die
Fischereischeine
anderer Bundesländer werden auch anerkannt. Sollten Sie keinen
Fischereischein
besitzen, können Sie den zeitlich befristen "Touristenfischereischein"
erwerben. Der Touristenangelschein wird für
28 Tage je Kalenderjahr erteilt.
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Das Angeln in Landesgewässern ist nur erlaubt
mit:
Fischereischein
+
Angelerlaubnis
oder
Touristenfischereischein +
Angelerlaubnis
Für private bzw.
Pachtgewässer gelten die Regeln der Eigentümer/Pächter.
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Der
"Touristenfischereischein"
(
Touristenangelschein) wird von den örtlichen Ordnungsbehörden(
Stadtverwaltungen und Amtsverwaltungen) erteilt.
Da Sie keine Prüfung
für den
Touristenfischereischein ablegen müssen, erhalten Sie eine
Broschüre mit den zu beachtenden Regeln für eine fischwaidgerechte
Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische.
Die Angelerlaubnis für die
Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde und deren
Fischereiaufsichtsstationen sowie bei vielen
Angelläden,
bei den Hafenmeistern, Angelguides Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in
der Küstenregion erworben werden. Hier erhalten Sie in der Regel auch die
Broschüren: „Angeln in Mecklenburg - Vorpommern"
und
„Angeln im Nationalpark"